Du denkst darüber nach, einen Mähroboter, Saugroboter oder einen anderen Haushaltsroboter anzuschaffen? Diese modernen Helfer erleichtern uns den Alltag und nehmen uns viele lästige Aufgaben ab. Aber wie sieht es mit der Möglichkeit aus, die Anschaffungskosten von der Steuer abzusetzen? 

Für Privatpersonen ist es unter Umständen möglich, einen Teil der Kosten für Haushaltsroboter als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer abzusetzen. Unternehmen können die Anschaffungskosten von Haushaltsrobotern in der Regel als Betriebsausgaben oder über Abschreibungen steuerlich geltend machen. 

In diesem Blogartikel gehe ich der Frage nach, ob und wie du Haushaltsroboter von der Steuer absetzen kannst – sowohl als Privatperson als auch als Unternehmen. Dabei berücksichtige ich die aktuelle Rechtslage in Deutschland.

Privatpersonen: Haushaltsnahe Dienstleistungen

Wenn du als Privatperson einen Haushaltsroboter anschaffst, kann es unter Umständen möglich sein, einen Teil der Kosten von der Steuer abzusetzen. In Deutschland gibt es die Möglichkeit, sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend zu machen (§ 35a Einkommensteuergesetz – EStG).

Was zählt als haushaltsnahe Dienstleistung?

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind solche, die im oder am eigenen Haushalt erbracht werden und üblicherweise auch von Familienmitgliedern durchgeführt werden können. Dazu zählen zum Beispiel Reinigungsarbeiten, Gartenpflege oder Kinderbetreuung.

Wichtig ist, dass die Dienstleistung in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang mit dem Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht wird.

Haushaltsroboter als haushaltsnahe Dienstleistung?

Es gibt unterschiedliche Meinungen darüber, ob ein Haushaltsroboter als haushaltsnahe Dienstleistung angesehen werden kann. Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied in einem Urteil vom 4. Mai 2016 (Az. 1 K 3011/14), dass die Anschaffung eines Mähroboters für den Privatgebrauch nicht als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar ist.

Begründet wurde dies damit, dass der Steuerpflichtige selbst keine Leistung in Anspruch genommen hat, sondern lediglich ein Gerät zur eigenständigen Durchführung von Gartenarbeiten erworben hat.

Allerdings ist es denkbar, dass bei anderen Haushaltsrobotern, wie zum Beispiel Saugrobotern, eine andere Beurteilung erfolgen könnte. Es gibt bisher keine höchstrichterliche Entscheidung des Bundesfinanzhofs zu dieser Frage. 

Im Zweifel solltest du die Anschaffung eines Haushaltsroboters in deiner Steuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistung angeben und dich gegebenenfalls auf eine positive Entscheidung des Finanzgerichts berufen.

Die Installation eines Mähroboters kann dagegen immer als haushaltsnahe Dienstleistung abgesetzt werden. Wenn ein Handwerker zu dir nach Hause kommt und beispielsweise den Begrenzungsdraht verlegt und die Einrichtung übernimmt, ist die steuerliche Absetzbarkeit in jedem Fall gegeben.

Genauso ist es bei einer Reparatur- wichtig ist jedoch, dass diese im Haus stattfindet. Bringst du deinen Roboter zu einem Techniker, der ein eigenes Geschäft hat, dann zählt es nicht mehr als haushaltsnahe Dienstleistung.

Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?

Eine haushaltsnahe Dienstleistung ist eine Leistung, die in einem Haushalt erbracht wird und dazu dient, die alltäglichen Arbeiten im Haushalt zu erleichtern oder zu unterstützen. Beispiele für haushaltsnahe Dienstleistungen sind beispielsweise die Reinigung der Wohnung, Gartenarbeiten oder die Betreuung von Kindern.

Diese Dienstleistungen können von der Steuer abgesetzt werden, weil der Staat damit das Ziel verfolgt, Familien und Haushalte finanziell zu entlasten. Für diese Zwecke werden die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich gefördert, indem ein Teil der Kosten von der Steuer abgezogen werden kann.

Unternehmen: Abschreibung von Haushaltsrobotern

Für Unternehmen gelten andere Regelungen als für Privatpersonen. Wenn du als Unternehmen einen Haushaltsroboter anschaffst, kannst du die Anschaffungskosten in der Regel steuerlich absetzen. Haushaltsroboter zählen als Betriebsausgaben oder Anlagevermögen, abhängig von ihrer Nutzungsdauer und ihrem Wert.

Abschreibung von Haushaltsrobotern als Betriebsausgaben

Wenn du als Unternehmer Haushaltsroboter einsetzt, um beispielsweise deine Büroräume sauber zu halten oder Grünflächen auf deinem Firmengelände zu pflegen, kannst du die Anschaffungskosten als Betriebsausgaben absetzen.

Betriebsausgaben sind alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG). Sie mindern den Gewinn und damit die zu zahlende Steuer.

Abschreibung von Haushaltsrobotern als Anlagevermögen

Sobald die Anschaffungskosten eines Haushaltsroboters über der sogenannten Geringwertige-Wirtschaftsgüter-Grenze (GWG-Grenze) von 800 Euro netto liegen, musst du den Roboter als Anlagevermögen behandeln.

In diesem Fall kannst du die Anschaffungskosten nicht sofort als Betriebsausgaben absetzen, sondern musst sie über die Nutzungsdauer des Roboters abschreiben (§ 7 Abs. 1 EStG).

Die Nutzungsdauer von Haushaltsrobotern ist in der amtlichen AfA-Tabelle (Absetzung für Abnutzung) nicht gesondert aufgeführt. Du musst also eine individuelle Nutzungsdauer schätzen, die in der Regel zwischen drei und fünf Jahren liegen dürfte. Während dieser Zeit kannst du die Anschaffungskosten anteilig als Abschreibung von der Steuer absetzen.

Die Nutzungsdauer eines Mähroboters ist etwas höher angesetzt und liegt bei 9 Jahren. Über diesen Zeitraum kannst du die Kosten dann abschreiben.

Unterschied zwischen Mähroboter und Saugroboter

In einem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 4. Mai 2016 (Az. 1 K 3011/14) wurde entschieden, dass die Anschaffung eines Mähroboters für den Privatgebrauch nicht als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar ist.

Begründet wurde dies damit, dass der Steuerpflichtige selbst keine Dienstleistung in Anspruch genommen hat, sondern lediglich ein Gerät zur eigenständigen Durchführung von Gartenarbeiten erworben hat.

Bei Saugrobotern ist die Situation etwas anders. Es gibt bisher keine höchstrichterliche Entscheidung des Bundesfinanzhofs zu dieser Frage, aber es ist denkbar, dass die Anschaffungskosten von Saugrobotern unter bestimmten Umständen als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar sind. 

Zum Beispiel könnten Saugroboter als haushaltsnahe Dienstleistung angesehen werden, wenn sie von einem Dienstleister betrieben werden, der Reinigungsarbeiten im Haushalt übernimmt und dabei einen Saugroboter einsetzt.

So setzt du Haushaltsroboter als haushaltsnahe Dienstleistung ab

Um Haushaltsroboter wie Saugroboter oder Mähroboter als haushaltsnahe Dienstleistung in Deutschland steuerlich abzusetzen, musst du einige Schritte befolgen und bestimmte Nachweise erbringen. Hier sind die grundlegenden Schritte:

  • Rechnung aufbewahren: Stelle sicher, dass du die Rechnung für den Kauf und/oder die Wartung des Roboters aufbewahrst. Die Rechnung sollte alle relevanten Informationen enthalten, wie den Namen und die Adresse des Anbieters, das Kaufdatum und den Kaufpreis.
  • Rechnungsbetrag überweisen: Zahle die Rechnung am besten bargeldlos, zum Beispiel per Überweisung oder Lastschrift. So kannst du die Zahlung belegen.
  • Aufteilung der Kosten: Trenne die Kosten für den Kauf des Roboters von den Betriebs- und Wartungskosten. 
  • Steuererklärung ausfüllen: Gib die Betriebs- und Wartungskosten für den Roboter in deiner Einkommensteuererklärung an. Du musst die Kosten in der Anlage „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ (Anlage H) eintragen. Vergiss nicht, die entsprechenden Belege und Nachweise beizufügen.
  • Höchstbetrag beachten: Achte darauf, dass der maximale Abzug für haushaltsnahe Dienstleistungen 4.000 € pro Jahr beträgt. Dieser Betrag umfasst alle haushaltsnahen Dienstleistungen, einschließlich der Betriebs- und Wartungskosten für deine Haushaltsroboter.

Versicherungsschutz für Haushaltsroboter

Versicherungsschutz für Haushaltsroboter ist ein wichtiger Aspekt, den sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen berücksichtigen sollten, um mögliche Schäden und Haftungsrisiken abzudecken.

Haushaltsroboter können, wie jedes andere Gerät, gelegentlich Probleme verursachen oder Fehler aufweisen, die zu Schäden an deinem Eigentum oder dem von Dritten führen können. 

Daher ist es ratsam, sich über passende Versicherungsoptionen zu informieren und den Haushaltsroboter entsprechend abzusichern. Für Privatpersonen bietet sich meist die Integration des Roboters in die bestehende Haftpflichtversicherung an. 

Hinweis

In vielen Fällen sind Haushaltsroboter bereits in der Privathaftpflichtversicherung enthalten, allerdings sollte dies im Einzelfall geprüft und gegebenenfalls der Versicherungsschutz angepasst werden.

Unternehmen hingegen können den Versicherungsschutz für Haushaltsroboter in ihre Betriebshaftpflichtversicherung integrieren. 

Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt in der Regel Schäden ab, die im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit entstehen, einschließlich solcher, die durch den Einsatz von Haushaltsrobotern verursacht werden. 

Es ist jedoch wichtig, die genauen Versicherungsbedingungen und Leistungen zu prüfen und sicherzustellen, dass der Versicherungsschutz auf die spezifischen Risiken des Haushaltsroboters zugeschnitten ist. 

Schließe eine extra Versicherung ab

In einigen Fällen kann es auch sinnvoll sein, eine separate Elektronikversicherung abzuschließen, die speziell auf die Bedürfnisse und Risiken von Haushaltsrobotern zugeschnitten ist.

Diese Versicherung deckt in der Regel Schäden durch Bedienungsfehler, Kurzschluss, Überspannung oder Verschleiß und bietet somit einen umfassenden Schutz für den Haushaltsroboter. 

Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen sollten sich bei der Auswahl des richtigen Versicherungsschutzes für ihre Haushaltsroboter von einem Versicherungsexperten beraten lassen, um den optimalen Schutz für ihre individuellen Bedürfnisse und Risiken zu gewährleisten.

Kann ich die Versicherung auch von der Steuer absetzen?

Die Versicherung für einen Haushaltsroboter zählt nicht als haushaltsnahe Dienstleistung an sich, da sie nicht direkt mit einer konkreten Dienstleistung des Roboters verbunden ist. Vielmehr handelt es sich bei der Versicherung um eine Maßnahme zur Risikoabsicherung und Schadensregulierung im Falle von unvorhergesehenen Ereignissen.

Allerdings können die Kosten für die Versicherung als haushaltsnahe Dienstleistung gelten, wenn sie in direktem Zusammenhang mit einer haushaltsnahen Dienstleistung stehen, die der Haushaltsroboter erbringt. 

Zum Beispiel könnte eine Versicherung für einen Roboter, der für die Reinigung des Haushalts eingesetzt wird, als haushaltsnahe Dienstleistung gelten, da sie das Risiko von Schäden oder Unfällen während des Einsatzes des Roboters abdeckt.

Wichtig zu beachten

Nicht alle Versicherungen für Haushaltsroboter gelten automatisch als haushaltsnahe Dienstleistungen. Die genauen Bedingungen und Voraussetzungen für den steuerlichen Abzug von Versicherungskosten im Rahmen haushaltsnaher Dienstleistungen können je nach Einzelfall und individueller Situation unterschiedlich sein.

Fazit: Möglichkeiten und Grenzen beim Steuerabzug von Haushaltsrobotern

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es für Privatpersonen und Unternehmen unterschiedliche Möglichkeiten gibt, Haushaltsroboter von der Steuer abzusetzen.

Während die Anerkennung von Haushaltsrobotern als haushaltsnahe Dienstleistung für Privatpersonen noch nicht abschließend geklärt ist, können Unternehmen in der Regel die Anschaffungskosten als Betriebsausgaben oder über Abschreibungen steuerlich geltend machen.

Es ist ratsam, sich im Einzelfall von einem Steuerberater beraten zu lassen, um die individuellen steuerlichen Möglichkeiten und Risiken abzuwägen. So kannst du sicherstellen, dass du alle steuerlichen Vorteile, die dir bei der Anschaffung eines Haushaltsroboters zustehen, auch tatsächlich ausschöpfst.

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